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Häusliche Krankenpflege bei Krebs: zu Hause gut versorgt

Einkaufen gehen, Essen kochen, duschen – diese und andere alltägliche Aufgaben können Menschen mit einer Krebserkrankung manchmal nicht mehr selbst stemmen. Dann kann die häusliche Krankenpflege einspringen.

Eine Krebserkrankung ist häufig geprägt von guten und weniger guten Phasen: Mal ist dein Energielevel hoch, ein anderes Mal fällt es dir vielleicht schwer, überhaupt aus dem Bett zu kommen. Und in manchen Stadien der Erkrankung kann es passieren, dass du nicht in der Lage bist, dich selbst zu versorgen – geschweige denn, etwas im Haushalt zu tun. In diesen Zeiten gibt es für dich die Möglichkeit, eine häusliche Krankenpflege in Anspruch zu nehmen.1

Was genau ist eine häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (nicht zu verwechseln mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung). Dabei handelt es sich um eine Person, die zu dir nach Hause kommt, dich betreut, pflegt und den Haushalt organisiert – kurzum: all das erledigt, wozu du vorübergehend nicht in der Lage bist

Wann habe ich Anspruch auf eine häusliche Krankenpflege?

Du kannst die häusliche Krankenpflege beantragen, wenn du alleine lebst oder andere Haushaltsangehörige deine Betreuung nicht im erforderlichen Umfang übernehmen können.

Gründe dafür können sein, dass andere Menschen des Haushalts nicht in der Lage sind, dich zu pflegen und zu versorgen, zum Beispiel bei Kindern, Partnerinnen und Partnern, die berufstätig sind.2

Zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf eine häusliche Krankenpflege zählt außerdem: 

  • dass eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist 

  • oder sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. 

Wie beantrage ich die häusliche Krankenpflege?

Wirst du aus dem Krankenhaus entlassen, können die Ärztinnen und Ärzte aus der Klinik eine häusliche Krankenpflege verordnen. Diese gilt in der Regel für eine Übergangsfrist von sieben Tagen. Im Anschluss kann deine behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine Ausweitung der Pflege verordnen. Danach ist die Krankenkasse dran, die das Ganze noch bewilligen muss. Die häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und häuslicher Versorgung kannst du bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen – danach greift die Kurzzeitpflege, die bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden kann.1,3 

Was beinhaltet die häusliche Krankenpflege?

Damit du rundum gut versorgt bist, gibt es verschiedene Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege. Dazu gehören: 

  • Behandlungspflege, also Maßnahmen, die aufgrund eines ärztlichen Behandlungsplans erforderlich sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, einer Verschlimmerung vorzubeugen oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dazu zählen zum Beispiel: Verbandswechsel, Arzneimittelgaben, das Setzen von Injektionen und die Überwachung von Blutdruck oder Blutzucker 

  • Grundpflege, also Hilfe bei den Grundverrichtungen des täglichen Lebens, zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege 

  • Hauswirtschaftliche Versorgung, also Maßnahmen, die notwendig sind, damit du deinen Haushalt weiterführen kannst – zum Beispiel Einkaufen, Essenszubereitung, Wäsche waschen oder Putzen. 

Häusliche Krankenpflege vs. Haushaltshilfe – was sind die Unterschiede?

Was die häusliche Krankenpflege von der Haushaltshilfe unterscheidet? In „Haushaltshilfe“ steckt lediglich das Wort „Haushalt“ drin, aber nicht die „Pflege“. Und genau das deckt sie letztlich ab: Sie bietet Hilfe bei der Weiterführung des Haushalts oder bei der Kinderbetreuung, wenn du diese Aufgaben vorübergehend nicht selbst leisten kannst. Dabei kannst du die Haushaltshilfe nicht nur für die Zeit eines Krankenhausaufenthalts beantragen, sondern auch während einer besonders belastenden Behandlung – zum Beispiel während einer Chemotherapie oder einer Reha-Maßnahme.

Auch bei der Haushaltshilfe gilt: Einen Anspruch hast du dann, wenn keine andere in deinem Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann oder wenn es dieser Person nicht zumutbar ist. 

Mehr praktische Hilfe zu den rechtlichen Aspekten einer Krebserkrankung findest du hier

Inhaltlich geprüft: M-DE-00016975

Nützliche Links:
Broschüre: Hilfen für Arbeitnehmer in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Patienteninformation, aus der Broschüren-Reihe: Den Alltag trotz Krebs bewältigen

https://www.journalonko.de/broschueren/patientenbroschuere_details/Ratgeber_Arbeitnehmer_und_Krankenversicherung
Online-Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema Krankenversicherung

Infos zur häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/haushaltshilfe.html
GKV-Spitzenverband

Überblick zur häuslichen Krankenpflege

https://gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/haeusliche_krankenpflege/haeusliche_krankenpflege_1.jsp

Quellen

¹ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/haushaltshilfe.html, zuletzt abgerufen am 23.05.2023.

² https://www.kbv.de/html/haeusliche_krankenpflege.php, zuletzt abgerufen am 23.05.2023.

³ https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/mit-krebs-leben/sozialleistungen-bei-krebserkrankungen/#:~:text=Wenn%20Sie%20wegen%20Ihrer%20Erkrankung,wenn%20Sie%20gesetzlich%20krankenversichert%20sind., zuletzt abgerufen am 23.05.2023.

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