Vorsorge treffen – Selbst entscheiden, solange es geht
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind? Irgendwann kann jeder in eine …
weiterlesenHäufig benötigen Lymphompatienten vorübergehend Hilfe bei der täglichen Versorgung. Aber was passiert, wenn Angehörige die Betreuung nicht übernehmen können? Dann ist eine häusliche Krankenpflege möglich.
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die nicht mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu verwechseln ist. Sie muss durch den behandelnden Arzt verordnet und durch die Krankenkassen bewilligt werden. Sie setzt insbesondere voraus, dass keine im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang pflegen kann. Der Haushaltsangehörige, der für die Krankenpflege infrage kommt, muss objektiv in der Lage sein, die Pflege und Versorgung des Patienten tatsächlich zu übernehmen. Darüber hinaus muss die Hilfeleistung auch subjektiv zumutbar sein, was insbesondere bei Kindern und Berufstätigen oft problematisch sein kann.
Die häusliche Krankenpflege kann verschiedene Maßnahmen umfassen:
Die häusliche Krankenpflege wird einerseits als sogenannte Krankenhausersatzpflege gewährt, um stationäre Aufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Andererseits wird sie in Form der sogenannten Behandlungssicherungspflege gewährt, um die ambulante ärztliche Behandlung durch pflegerische Maßnahmen mit medizinischem Charakter zu unterstützen, was zu einer Verkürzung der Behandlung und einer Verminderung des ärztlichen Aufwands führen soll.
Lesen Sie mehr in unserer Broschüre "Hilfen für Arbeitnehmer in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung".